Jahresabschluss und Steuererklärungen

// Ziehen Sie eine gute Bilanz

Das komplexe österreichische Steuerrecht macht Steuererklärungen für Unternehmen und Selbstständige zu einer zeitaufwendigen, komplizierten Herausforderung, die umfangreiches Spezialwissen erfordert. Egal ob Bilanzierer oder Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Wir denken mit. Als Ihr Partner verlieren wir innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten Ihr Ziel nie aus den Augen.

 

Bilanz und Steuererklärung

// Ein Fall für den Experten

Grundlage für die Steuererklärung ist die Bilanz. Ihre Bedeutung für das Unternehmen geht aber weit über diese Funktion hinaus. Die Bilanz ist ein wichtiges Instrument zur Kontrolle und Messung des Unternehmenserfolges und zur Steuerung des Unternehmens. Darüber hinaus bildet sie die Basis für die Beurteilung des Unternehmens durch Banken, Geschäftspartner, Kreditschutzverbände und Öffentlichkeit.

Steuererklärung und Bilanz sind daher unbedingt ein Fall für einen erstklassigen Spezialisten: bena afs. Wir verfolgen alle neuen Entwicklungen im Steuerrecht, sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung rechtskonform ist, und nutzen alle Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu reduzieren. Die Steuererklärung wird nicht einfach ausgefüllt, sondern wir planen und gestalten die optimale Steuerstrategie.

Mit Ihnen gemeinsam arbeiten wir bei der Erstellung von Bilanz und Steuererklärung daran, dass die Steuerbelastung möglichst gering bleibt und das Potenzial für Einsparungen frühzeitig erkannt wird. Kommt es trotzdem zu Unstimmigkeiten mit den Steuerbehörden, übernehmen wir kompetent Ihre Vertretung.

  • Steuerersparnis
  • Geringerer Verwaltungsaufwand
  • Berücksichtigung neuer Entwicklungen im Finanz- und Steuerrecht
  • Umfangreiche Zeitersparnis
  • Schutz vor unangenehmen „Steuerüberraschungen“
  • Professionelle Gestaltung der Bilanz
  • Kompetente Vertretung vor den Steuerbehörden

Firmenbucheingaben

// Leben in der Öffentlichkeit

Unternehmer haben immer mehr Offenlegungsverpflichtungen zu erfüllen. So müssen zum Beispiel die Jahresabschlüsse von Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Firmenbuch nach Ende des Geschäftsjahres offen gelegt werden und zwar

  • im gesetzlichen vorgeschriebenen Zeitrahmen und
  • in der gesetzlich vorgeschriebenen Form

Bena afs unterstützt sie dabei in dem die Abgabetermine für Sie in Evidenz gehalten werden und die Daten des Jahresabschlusses elektronisch an das Handelsgericht übermittelt werden.