News zum Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch ist bei Prüfungen stets ein „beliebtes“ Thema. Das liegt nicht zu Letzt daran, dass hier relativ häufig Fehler passieren, beziehungsweise ungenau gearbeitet wird. Denn während das Führen eines Fahrtenbuches für Unternehmer wie auch Mitarbeiter eine lästige Pflichtübung ist, gelten in Österreich durchaus strenge Vorschriften im Hinblick darauf, wie ein ordnungsgemäß geführtes – und daher anerkanntes – Fahrtenbuch auszusehen hat.

Erst kürzlich musste sich wieder das BFG mit dem Thema beschäftigen. Dabei ging es darum, ob das betreffende Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wurde und somit als Grundlage für den halben Sachbezug, also eine lediglich 50%ige Privatnutzung, herangezogen werden könne. Angegeben waren im vorliegenden Fahrtenbuch Abfahrtsort, Zwischenziel und Endziel, sowie die jeweilige Uhrzeit. Nicht enthalten waren konkrete Adressen oder Kundennamen, sowie Hinweise auf den Zweck der jeweiligen Fahrten. Folglich wurde die Ablehnung des Fahrtenbuches durch das Finanzamt vom BFG bestätigt.

Aus diesem Grund möchten wir – in Bezugnahme auf die Urteilsbegründung im vorliegenden Fall – nochmals zusammenfassen, welchen Kriterien ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch genügen muss.

Ersichtlich sein müssen:

  • Datum der Fahrt
  • Abfahrts- und Zielort
  • Abfahrts- und Ankunftszeit
  • Kilometerstand vor und nach der Fahrt
  • Zweck jeder einzelnen Fahrt
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer (auch privat)

Außerdem gilt:

  • Nachträgliche Änderungen müssen unmöglich sein
  • Das Fahrtenbuch ist in geschlossener (gebundener) Form zu führen, aus diesem Grund werden Excel-Fahrtenbücher oft nicht anerkannt

Außerdem, so wird im Urteil festgehalten, muss der Reiseweg so detailliert beschrieben werden, dass die gefahrene Strecke anhand einer Straßenkarte nachvollzogen werden kann. Wenn also mehrere Routen möglich sind, muss festgehalten werden, welche davon tatsächlich gefahren wurde.

Im Urteil zwar nicht enthalten, aber der Vollständigkeit halber in Erinnerung rufen möchten wir außerdem, dass die Aufzeichnungen übersichtlich, zeitnah und inhaltlich korrekt geführt werden müssen. Neben einer lückenlosen Dokumentation aller gefahrenen Kilometer muss auch der jeweilige Fahrer genannt werden.

Selbstverständlich erhalten Sie Ihr Fahrtenbuch beispielsweise auch beim ÖAMTC. Für Smartphone-Besitzer bietet der Automobilclub mittlerweile – neben dem klassischen Fahrtenbuch – eine eigene App an, die auch ein digitales Fahrtenbuch enthält. So werden – dank GPS – alle Fahrten automatisch genau erfasst, lediglich Kilometerstand, Fahrer und Zweck der Fahrt müssen händisch ergänzt werden. Da sich diese App, wie zahlreiche andere, noch im Entwicklungsstadium befindet, empfiehlt sich bei intensiver Nutzung des Fahrzeugs jedoch die „klassische“ Papiervariante.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, fragt am besten bei seinem Steuerberater nach. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei allen Belangen im Zusammenhang mit der Privatnutzung des Firmenwagens, sowie dem korrekten Führen eines Fahrtenbuches und halten Sie immer auf dem neuesten Stand des Gesetzes. Weil uns Ihr Erfolg wichtig ist.