Steuerberatung

// So steuern sie richtig

Im Zentrum unserer Tätigkeit steht die korrekte Abwicklung aller steuerlichen Angelegenheiten unserer Kunden. Wir tragen dafür Sorge, dass alle steuerrechtlichen Verpflichtungen genau und zeitgerecht erfüllt werden. Vor allem aber planen und konzipieren wir alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Steuersituation von Unternehmen und privaten Kunden zu optimieren.

Unsere laufende und umfangreiche Weiterbildung – zumindest 40 Seminarstunden jährlich – stellt sicher, dass wir auch die aktuellsten Neuerungen des sich laufend weiterentwickelnden Steuer- und Abgabenrechts sowie die sich daraus ergebenden Folgen und Möglichkeiten bis ins Detail kennen und in unsere tägliche Arbeit einbeziehen. Strenge Verschwiegenheit ist oberstes Gebot des Berufsstands der Steuerberater. Sie ist die Grundlage jedes treuhänderischen Handelns und gilt nicht nur vor Gerichten und anderen Behörden, sondern auch Dritten gegenüber. Ihre steuerliche Privatsphäre und alle geschäftlichen Informationen Ihres Unternehmens sind daher bei uns hundertprozentig sicher.

Bena afs bietet Ihnen in diesem Bereich insbeondere folgende Leistungen:

  • Unterstützung und Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten
  • Ermittlung, Festlegung und Umsetzung der optimalen steuerlichen Strategien unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte
  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Erstellung von Jahresabschluss, Bilanz und/oder der Einnahmen- und Ausgabenrechnung
  • Laufende Information über steuerliche Themen, Änderungen der Rechtslage, besondere Gestaltungsmöglichkeiten, Steuerbegünstigungen etc.
  • Beurteilung steuerlicher Rechtsfragen
  • Vertretung vor der Steuerbehörde
  • Ausarbeitung von Steuererklärungen und Überprüfung von Steuerbescheiden
  • Beratung über steuerschonende Vermögensveranlagung

Überprüfung der bestehenden Strukturen

// Steuern Sie Ihre Strukturen

Bena afs unterstützt und berät Sie bei dieser Entscheidung, die letztlich immer wieder neu getroffen werden muss, da geänderte wirtschaftliche Voraussetzungen, steuerliche Neuerungen oder geänderte persönliche Verhältnisse eine Änderung der Rechtsform sinnvoll oder notwendig machen können. Umgründungen sind jederzeit möglich und können erhebliche finanzielle Vorteile bringen.

Wenn Bena afs gemeinsam mit Ihnen an der Umgründung arbeitet, können Sie sicher sein, dass der damit verbundene Steuervorteil deutlich höher ist als die Kosten der Umgründung.

Fragen zur Sozialversicherung

// Adäquate Struktur – mehr Erfolg

Kaum ein anderes Rechtsgebiet, mit dem Unternehmen regelmäßig zu tun haben, ist ähnlich kompliziert wie das Thema Sozialversicherung. Es gibt eine Unzahl von Regelungen und Vorschriften zu beachten, und diese unterliegen einem ständigen Wandel: Kein Jahr vergeht, ohne dass neue Vorschriften in Kraft treten; diese nicht genau zu beachten, kann erhebliche finanzielle Folgen für ein Unternehmen haben. Die professionelle Beratung in Sozialversicherungsfragen erhält daher einen immer höheren Stellenwert.

Wir unterstützen Sie bei folgenden Sozialversicherungsfragen:

Kontrolle der Beitragsabrechnungen

Fehler passieren – auch in den Sozialversicherungsanstalten. Daher prüfen wir für Sie, ob die Beitragsvorschreibungen des Versicherers korrekt sind.

Meldebestimmungen

Wir kümmern uns um die Einhaltung aller melderechtlichen Besonderheiten und leiten die notwendigen Formulare an die zuständigen Stellen weiter. Eine Anmeldung der Mitarbeiter ohne die Hilfe eines Steuerberaters ist kaum mehr möglich.

Neue Beschäftigungsformen

Immer wieder tauchen Fragen im Zusammenhang mit den neuen Beschäftigungsformen auf: Wer ist Dienstnehmer, wer freier Dienstnehmer, wann liegt ein Werkvertrag vor? Jedes Vertragsverhältnis muss von Anfang an richtig zugeordnet werden, da eine Umstufung meist hohe Nachforderungen von den Gebietskrankenkassen nach sich zieht, und auch die Finanzämter die Lohnnebenkosten nachverrechnen.

Prüfung von Verträgen

Ein wichtiger Teil der Sozialversicherungsberatung ist die Durchsicht von Gesellschafts-, Anstellungs- oder Werkverträgen und die Prüfung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt werden Vertragsbestimmungen in Ihrem Interesse optimiert und „wasserdicht“ formuliert.

Pensionsfragen

Grundsätzliche Fragen zum Pensionsrecht – Antrittszeitpunkt und Pensionsvoraussetzungen beispielsweise – sind in einem Beratungsgespräch mit uns relativ rasch geklärt. Wir beraten Sie auch beim Nachkauf von Schul- oder Studienzeiten, um eine höhere Pension oder einen früheren Antritt zu erreichen.

Internationales Sozialversicherungsrecht

Immer häufiger sind angestellte oder selbstständige Mitarbeiter außerhalb Österreichs tätig. Damit entstehen zahlreiche neue sozialversicherungsrechtliche Fragen: Das Recht welchen Landes ist anzuwenden? Wo werden die Beiträge entrichtet? Wir kennen die richtigen Ansprechpartner und wissen, welches Recht zur Anwendung kommt, welche Übergangsbestimmungen gelten und welche Formulare und Amtswege notwendig sind.

 
 

Betriebsprüfungen und Lohnsteuerprüfungen (GPLA)

// Nur die Ruhe, wir helfen

Jedes Unternehmen – egal ob KMU oder Konzern – wird von der Abgabenbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Für die Auswahl der Prüfungsfälle gibt es drei mögliche Kriterien:

  • Sie wurden schon besonders lange nicht (oder überhaupt noch nie) geprüft (Zeitauswahl).
  • Sie haben die Aufmerksamkeit des Finanzamtes erregt (Bedarfsprüfung).
  • Sie wurden durch Zufallsauswahl zur Prüfung vorgeschlagen (Gruppenauswahl).

Der Betriebsprüfer muss sich bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater vor der Prüfung anmelden. In der Regel werden die letzten drei Jahre, für welche Sie bereits Steuererklärungen eingereicht haben, geprüft. Der Betriebsprüfer wird sich bereits vor Beginn der Betriebsprüfung über Ihr Unternehmen informieren. Weiters steht ihm eine Prüfungssoftware („ACL“) zur Verfügung, mit der er Ihre Daten analysieren kann. Zu diesem Zweck sind dem Betriebsprüfer u.a. die nachfolgenden Unterlagen – soweit vorhanden – auch als elektronische Datei zu übergeben:

  • Saldenlisten, Kontoblätter und Journale
  • Um- und Nachbuchungslisten
  • Anlagenverzeichnis
  • Grundaufzeichnungen wie Kassabuch, Registrierkassenstreifen, Wareneingangsbuch, Inventuren etc.
  • Hilfsaufzeichnungen
  • Jahresabschlüsse, sofern diese nicht ohnehin im Finanzakt sind
  • Details zur Mehr-Weniger-Rechnung („Steuerbilanz“)
  • Steuerlich relevante Verträge und allfällige Gesellschafterbeschlüsse
  • Details zur Berechnung diverser Rückstellungen
  • Dokumentation über die Wertberichtigung von Forderungen
  • Belege (Kontoauszüge, Eingangs- und Ausgangsrechnungen etc.)
  • Eigenbelege, wie etwa Aufzeichnungen über Schwund, Eigenverbrauch, Reisekostenabrechnungen etc.
  • Jahreslohnkonten im Falle einer GPLA

In einem Vorbereitungsgespräch zwischen Ihnen und uns werden vor der Prüfung mögliche Diskussions- und Angriffspunkte des Betriebsprüfers ausfindig gemacht und wirksame Gegenstrategien entwickelt. Sie haben nicht nur steuerliche Pflichten, sondern auch Rechte! Wichtig ist dabei auch die Erörterung der Frage, ob eine Selbstanzeige erstattet werden soll, um Straffreiheit für abgabenrechtliche Versäumnisse der Vergangenheit zu erlangen.

Bei der üblichen Besichtigung Ihres Betriebes durch den Betriebsprüfer sind wir anwesend, um allfällige Fragen zu beantworten. bena afs wird Sie in allen wichtigen Belangen vor, während und nach der Betriebsprüfung unterstützen.

Die Betriebsprüfung endet mit der sogenannten Schlussbesprechung, an der meistens auch der Vorgesetzte des Prüfers teilnimmt. Natürlich stehen wir Ihnen auch hier mit unserer Erfahrung zur Seite, wobei Ihre Anwesenheit gar nicht zwingend notwendig ist. bena afs erledigt das Gespräch für Sie!

Finanzstrafverfahren

// Starke Verteidigung

Bei Verdacht auf Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben können Finanzbehörden ein Finanzstrafverfahren einleiten. Dabei handelt es sich um eine Form des Strafverfahrens, die eine strafrechtliche Verurteilung zur Folge haben kann.

Der Großteil der Finanzstrafverfahren wird von Verwaltungsbehörden und nicht von Gerichten abgewickelt. bena afs kann Sie im verwaltungsbehördlichen Verfahren verteidigen und Sie aufgrund ihrer Erfahrung mit dem Ablauf der Verfahren und im Umgang mit den Finanzbehörden in dieser heiklen Situation umfassend unterstützen. bena afs kann beurteilen, ob eine Selbstanzeige sinnvoll wäre, ob es zu einer Hausdurchsuchung kommen könnte, welche Risiken damit verbunden wären und – besonders wichtig – wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf Verhandlungen und persönliche Einvernahmen. bena afs verfasst Schriftsätze, bei mündlichen Verhandlungen halten wir das Plädoyer für Sie und ergreifen bei negativen Entscheidungen die geeigneten Rechtsmittel dagegen.

Eine gut geplante und sorgfältig umgesetzte Verteidigung ist entscheidend für den Ausgang des Finanzstrafverfahrens und insbesondere für das Strafausmaß, das sich daraus möglicherweise ergibt. Da die Zahl der eingeleiteten Verfahren stark gestiegen ist und zuletzt bereits 10.000 pro Jahr erreichte, ist ein Finanzstrafverfahren für uns keineswegs eine außergewöhnliche Situation. Mit unserer Routine können wir sicherstellen, dass das Verfahren fair abläuft und Ihre Interessen voll gewahrt bleiben.